Ob Beach-Volleyball, Reiten, Mountainbiken, Tennisspielen, Flusswandern, Klettern über wundervoll geformte Granitformationen oder einfach nur Austoben am Kinderspielplatz - die beeindruckende Waldviertler Naturkulisse garantiert Abenteuer pur.
Der Beachvolleyballplatz in Schönbach ist frei zugänglich. Höhepunkt der Beachvolleyballsaison ist das Beachfest der Landjugend Schönbach Anfang Juli.
Zahlreiche Wege laden sie ein mit Ihren Pferden rund um Schönbach reiten zu gehen. Auch sind im Gasthaus Lindenstüberl Pferde herzlich willkommen. Der Reiterhof Rauch in Pernthon freut sich ebenfalls über Ihren Besuch.
Der Kinderspielplatz befindet sich im Pfarrergarten mitten im Ort. Unterschiedlichste Spielgeräte und viel freie Fläche bieten den Kindern ausreichend Platz sich auszutoben.
Biker-Fair-Play
Fair unterwegs: mit dem Mountainbike sicher durchs Waldviertel
Mountainbiken in den Wäldern des Waldviertels bietet Bewegung, Naturerlebnis und sportliche Herausforderung. Damit diese Form der Freizeitgestaltung auch langfristig möglich bleibt, braucht es gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung klarer Regeln. Die Biker-Fair Play-Regeln wurden von Mountainbike-Regionen und Forstbetrieben gemeinsam entwickelt. Sie dienen dazu, die Sicherheit aller Waldnutzer: innen zu gewährleisten, die Natur zu schützen und ein faires Miteinander zu fördern. Wer diese Grundsätze beachtet, trägt aktiv dazu bei, dass unsere Wälder als wertvoller Lebens-, Erholungs- und Wirtschaftsraum erhalten bleiben. Im Folgenden finden Sie die Regeln des Biker-Fair-Plays im Detail erklärt: • Die Benützung der markierten Routen ist nur in den vertraglich fixierten Zeiträumen gestattet:
März, Oktober von 9:00 –17:00 Uhr
April, September von 8:00 –18:00 Uhr
Mai bis August von 7:00 –19:00 Uhr
Respektvoller Umgang mit Grundbesitzer: innen, Jagd- und Forstpersonal!
Rücksichtnahme auf andere Waldbenutzer: innen! • Fahren auf halbe Sicht mit kontrollierter Geschwindigkeit!
Vorsicht bzgl. Arbeitsmaschinen, Holz oder Schlaglöchern auf der Fahrbahn, Weidevieh und Kraftfahrzeugverkehr (Forststraßen sind Betriebsflächen und Arbeitsplatz)!
Beachten der Straßenverkehrsordnung!
Rücksichtnahme auf Sauberkeit in der Natur!Ausrüstungskontrolle und Tragen von Helmen!
Fahren abseits der Routen und außerhalb der freigegebenen Zeiten ist illegal. Beachten von Fahrverbot und Sperren!
Benutzung der Routen auf eigene Gefahr!
Mountainbike-Saison im Waldviertel:
1. März bis 31. Oktober
Marktgemeinde Schönbach
Schönbach 6, 3633 Schönbach
gemeinde@schoenbach.gv.at
+43 (0)2827/7002
Amtszeiten
Mo, Di, Do, Fr: 08.00 - 12.00 Uh
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