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Sport & Freizeit

Ob Beach-Volleyball, Reiten, Mountainbiken, Tennisspielen, Flusswandern, Klettern über wundervoll geformte Granitformationen oder einfach nur Austoben am Kinderspielplatz - die beeindruckende Waldviertler Naturkulisse garantiert Abenteuer pur.


Beach- Volleyball

Der Beachvolleyballplatz in Schönbach ist frei zugänglich. Höhepunkt der Beachvolleyballsaison ist das Beachfest der Landjugend Schönbach Anfang Juli.


Reiten

Zahlreiche Wege laden sie ein mit Ihren Pferden rund um Schönbach reiten zu gehen. Auch sind im Gasthaus Lindenstüberl Pferde herzlich willkommen. Der Reiterhof Rauch in Pernthon freut sich ebenfalls über Ihren Besuch. 


Kinderspielplatz

Der Kinderspielplatz befindet sich im Pfarrergarten mitten im Ort. Unterschiedlichste Spielgeräte und viel freie Fläche bieten den Kindern ausreichend Platz sich auszutoben.


Mountainbiken

Biker-Fair-Play

Fair unterwegs: mit dem Mountainbike sicher durchs Waldviertel

Mountainbiken in den Wäldern des Waldviertels bietet Bewegung, Naturerlebnis und sportliche Herausforderung. Damit diese Form der Freizeitgestaltung auch langfristig möglich bleibt, braucht es gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung klarer Regeln. Die Biker-Fair Play-Regeln wurden von Mountainbike-Regionen und Forstbetrieben gemeinsam entwickelt. Sie dienen dazu, die Sicherheit aller Waldnutzer: innen zu gewährleisten, die Natur zu schützen und ein faires Miteinander zu fördern. Wer diese Grundsätze beachtet, trägt aktiv dazu bei, dass unsere Wälder als wertvoller Lebens-, Erholungs- und Wirtschaftsraum erhalten bleiben. Im Folgenden finden Sie die Regeln des Biker-Fair-Plays im Detail erklärt: • Die Benützung der markierten Routen ist nur in den vertraglich fixierten Zeiträumen gestattet:

März, Oktober von 9:00 –17:00 Uhr

April, September von 8:00 –18:00 Uhr

Mai bis August von 7:00 –19:00 Uhr 

Respektvoller Umgang mit Grundbesitzer: innen, Jagd- und Forstpersonal! 

Rücksichtnahme auf andere Waldbenutzer: innen! • Fahren auf halbe Sicht mit kontrollierter Geschwindigkeit! 

Vorsicht bzgl. Arbeitsmaschinen, Holz oder Schlaglöchern auf der Fahrbahn, Weidevieh und Kraftfahrzeugverkehr (Forststraßen sind Betriebsflächen und Arbeitsplatz)! 

Beachten der Straßenverkehrsordnung!

Rücksichtnahme auf Sauberkeit in der Natur!Ausrüstungskontrolle und Tragen von Helmen!

Fahren abseits der Routen und außerhalb der freigegebenen Zeiten ist illegal. Beachten von Fahrverbot und Sperren! 

Benutzung der Routen auf eigene Gefahr!

Mountainbike-Saison im Waldviertel:

1. März bis 31. Oktober

Marktgemeinde Schönbach

Schönbach 6, 3633 Schönbach
gemeinde@schoenbach.gv.at
+43 (0)2827/7002

Amtszeiten
Mo, Di, Do, Fr: 08.00 - 12.00 Uh